Historische Kapitalanlage mit guter Rendite

Kaufpreis 549.000 €
29221 Celle
Zimmer 7

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. September 2024
Kaufpreis: 549.000 €
Zimmer: 7
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Kurzbeschreibung ...mit neuer Heizung und stilvoller Gastronomie Objekt Die historische Altstadt von Celle ist wie eine kleine Oase inmitten der Hektik des Alltags. Es ist ein Ort, an dem das Leben ein bisschen langsamer fließt und wo man die Zeit hat, sich mit Freunden und Nachbarn zu treffen und zu plaudern, während man die verschiedenen Geschäfte und Cafés besucht. Es ist wie ein kleines Dorf, in dem jeder jeden kennt und wo man sich willkommen und zu Hause fühlt.Wenn Sie auf der Suche nach einer Investitionsmöglichkeit sind, die Ihnen eine gute Rendite bietet und gleichzeitig ein Stück Geschichte und Kultur erleben möchten, dann ist dieses historische Fachwerkhaus in der Altstadt von Celle eine ausgezeichnete Wahl.Die Bar "Herzog Ernst" ist das Herzstück dieser Immobilie, die von den Besitzern mit Liebe und Leidenschaft betrieben wurde. Wie ein Schatz wurde sie vor kurzem an die nächsten Herzblutgastronomen übergeben, die sie wieder zum Leben erweckt haben. Die Bar ist nach ihrer Neueröffnung ein großer Teil des Charmes dieser liebevoll eingerichteten Immobilie.Es ist wie ein Abenteuer: Wir werden gemeinsam das charmante Fachwerkhaus erkunden und dabei die Schönheit und Einzigartigkeit entdecken, die es zu bieten hat.Ich freue mich auf Ihre Anfrage :) Besonderheiten: Mit einer denkmalgeschützten Immobilie genießen Sie nicht nur ein einzigartiges Wohnerlebnis, sondern auch steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, Förderungen für Renovierungsarbeiten zu erhalten. Sie tragen aktiv zum Erhalt des kulturellen Erbes bei und können die Geschichte der Immobilie mitgestalten.Was ist die Definition der Denkmalschutz-Abschreibung?Die Denkmalschutz-Abschreibung bezieht sich auf die Möglichkeit, die Anschaffungskosten von Gebäuden steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten können im Rahmen der Neubau-AfA (Absetzung für Abnutzung) linear mit einem jährlichen Prozentsatz von zwei Prozent über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden. Es handelt sich um eine steuerlich relevante Methode zur Abschreibung von Gebäuden, die sowohl für vermietete Altbauten als auch für vermietete Neubauten genutzt werden kann. Allerdings steht diese Art der Abschreibung Selbstnutzern nicht zur Verfügung.Welche Bedeutung hat AfA?AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" und bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung von Gebäuden. Dieses Konzept ermöglicht es, die Wertminderung von Gebäuden im Laufe der Zeit steuerlich anzuerkennen. Vermieter von denkmalgeschützten Gebäuden haben die Möglichkeit, 100 % der notwendigen Sanierungs- und Instandhaltungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abzusetzen (8 Jahre x 9 % und 4 Jahre x 7 %). Selbstnutzer können 90 % dieser Kosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben (10 Jahre x 9 % jährlich).Wie hoch ist die lineare AfA für Vermieter?Die Höhe der linearen AfA hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Baujahres des denkmalgeschützten Gebäudes. Altbauten zu Wohnzwecken, die vor 1924 errichtet wurden, können über 40 Jahre zu 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden. Wohngebäude, die zwischen 1925 und 2022 erbaut wurden, können 50 Jahre lang zu je 2 % pro Jahr abgeschrieben werden.Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmalschutz-AfA erfüllt sein?Die Denkmalschutz-Abschreibung unterliegt strengen Vorgaben. In der Regel legt die zuständige Denkmalbehörde fest, welche Gebäude als Baudenkmäler gelten. In einigen Fällen kann auch auf Antrag eine Einstufung erfolgen. Bevor Sanierungsarbeiten beginnen, muss das Gebäude vollständig im Besitz des Antragstellers sein, und die geplanten Maßnahmen müssen mit der Behörde abgestimmt werden. Erst nach Zustimmung der Denkmalbehörde können die Sanierungsarbeiten starten.
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