Schicke ETW in zentraler Lage – 2x Balkon & Stpl.

Kaufpreis 178.000 €
01129 Dresden
Zimmer 2
Größe 72 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 3. September 2024
Kaufpreis: 178.000 €
Zimmer: 2
Größe: 72 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Bei dem Angebot handelt es sich um eine modern und großzügig geschnittene 2-Raum-Eigentumswohnung, welchesich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen befindet. Das architektonisch reizvolle Gebäude wurde ca. 1899 errichtet, 2001 erfolgte die Komplettrekonstruktion in Absprache mit der Denkmalbehörde. Es bestichtvor allem durch seine ansprechende Putzfassade mit Sandsteinornamentik und historischen Balkonanlagen. Die helle Wohnung verfügt über eine marktgerechte Größe, eine moderne Aufteilung und einen guten zeitgemäßen funktionalen Ausstattungsstandard, wie z.B. Laminatboden im Wohn-und Schlafzimmer. Der Flur, das Bad und die Küche sind gefliest. Die Wohnküche verfügt ebenso wie das große Wohnzimmer über einen Zugang zum Balkon (Gartenseite).Die Isolierglasfenster sind in Holzausführung. Der 2. historische Balkon, ist vom Schlafzimmer aus zugänglich. Die Wohnung besteht aus einem riesigen Wohnzimmer, einem geräumigen Schlafzimmer, einer wohnküche und einem modernemTageslichtbad mit Wanne + Dusche + WMA. Des weiteren gehört ein praktischer Abstellraum im Kellergeschoss zur Wohneinheit. Hier befinden sich auch die mitnutzbaren Gemeinschaftsräume, wie Fahrradraum usw.. Das großzügige Grundstück ist botanisch reizvoll angelegt und beherbergt auch die PKW- Stellplatzanlage.Ein PKW- Stellplatz gehört als Sondernutzungsfläche zur Wohneinheit.Im Objekt befinden sich insgesamt nur 12 Wohneinheiten. Das gesamte Objekt inkl. Außenanlagen weist einen guten gepflegten Zustand ohne nennenswertenReparatur- oder Renovierungsrückstau aus. Ausführliche Informationen zum Zustandund den Beschlüssen entnehmen Sie bitte den Protokollen der ETV + Beschlusssammlung. Die Wohnung ist seit 2013 an die jetzigen Mieter vermietet. Durch die langjährigen und zuverlässigen Mieter eignet sich die Wohnung perfekt zur Anlage, ggfl. auch mit späterer Eigennutzung. Möchte ein Erwerber die Wohnung dennoch selbst nutzen, so verweisen wir auf § 573 BGB ff. Die Mieter haben in diesem Fall Bereitschaft für eine einvernehmliche Lösung signalisiert.
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