Neubauprojekt DHH – WDVS Standard Variante

Kaufpreis 588.800 €
25451 Quickborn
Zimmer 5
Größe 126 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 1. September 2024
Kaufpreis: 588.800 €
Zimmer: 5
Größe: 126 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Das Neubauprojekt, bestehend aus zwei Doppelhaushälften mit angrenzendem Garten in Richtung Süden gelegen, vereint mit seinem hellen Charme optische Leichtigkeit und modernes Wohnen. Der offene Wohn-, Küchen- und Essbereich mit seinen über 45 qm lässt viele Gestaltungsmöglichkeiten und ausreichend Platz zum Entfalten zu. Besonders Familien mit Kindern profitieren von den großzügig und funktional durchdachten Grundrissen, die je nach Belieben wandelbar sind. Jeder bekommt den Freiraum, den er benötigt. Bei der Entwicklung und Projektierung wurde auf Nachhaltigkeit geachtet. Die Grundfläche (Wohn- Nutzfläche) beträgt 126,8 m². Diese beinhaltet die gemäß Bauantrag genehmigte Terrasse von 3 m² (50% von 6m²).Der Spitzboden ist als Kellerersatzraum zu sehen. Die Grundfläche beträgt 13 m² und ist nicht in den 126 m² berücksichtigt. (Der Spitzboden kann bei Bedarf ausgebaut werden. Er hat eine Höhe von 1,52 Metern und kann damit nicht als vollständiger Wohnraum genutzt werden.)Die Quadratmeter Anzahl wird sich etwas nach oben verändern. Das liegt daran, dass ein Verblend Haus geplant wurde, hier aber eine WDVS Variante angeboten wird. Die Außenwände sind also etwas schmaler und es kann mehr Wohnraum generiert werden.Das Grundstück ist bereits vorbereitet und voll erschlossen (d.h. alle Ver- und Entsorgungsleitungen liegen am Grundstück vor).Sie kaufen ein Grundstück mit Bauträgerbindung. Dadurch, dass die Baugenehmigung inklusive Bodengutachten und Entwässerungsantrag bereits vorliegt, steht dem geplanten Baubeginn nichts mehr im Wege. Auch die Baustellenüberfahrt wurde bereits erstellt. Die Bauabwicklung kann somit kurzfristig nach dem Kauf des Grundstücks (notarielle Beurkundung) mit dem Bauträger Virtus Massivhaus ausgeführt werden.Beurkundet werden sowohl das Grundstück als auch die Bauträgerleistung. Der Grundstückspreis ist nach Beurkundung fällig und wird an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt. Der Hauspreis splittet sich gemäß Bauten Stand und Fertigungsgrad. Die Teilleistungen werden gemäß der aktuell gültigen MaBV (Mak­ler- und Bauträgerverordnung) an den Bauträger bezahlt.
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