Neubaugrundstück Doppelhaushälfte Baugebiet Nördlich des Amperberg NR 41

Kaufpreis 651.000 €
85778 Haimhausen

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. Juli 2024
Kaufpreis: 651.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Allgemeine Daten: In der Gemeinde Haimhausen wird das Baugebiet „Nördlich des Amperberg“ erschlossen, geplante Fertigstellung Juni 2025, eine Bebaubarkeit ist somit erst ab der Fertigstellung der Erschließung möglich. Das Baugebiet umfasst 50 Parzellen. Die Bebauung ist mit Einzel- und Doppelhäusern, Stadthäusern und einem Parkstadl, sowie eine Gewerbefläche auf einer Gesamtfläche von rund 3,94 ha geplant. Im Parkstadl ist ein Angebot für Carsharing und Ladestationen vorgesehen. Auf der Gewerbefläche soll die Möglichkeit für gewerbliche bzw. betriebliche Nutzungen entwickelt werden, die im Einklang mit dem Wohnen und der Umgebung stehen. Es entstehen damit rund 28.350 m² Nettobauland. Zudem erhält das Areal einen großzügigen Spielplatz, einen Bürgerpark sowie ausreichend Durchgrünungsflächen. Lagebeschreibung: Das geplante Baugebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebiets Haimhausens und schließt im Süden und Osten an die vorhandene Bebauung an. Nördlich und westlich befinden sich bewaldete Flächen und anschließend der Mühlbach, welcher im weiteren Verlauf in die Amper mündet. Die Anbindung des Baugebiets ist im Süden über das Wohngebiet Am Amperberg zur Ortsmitte geplant. Der Untere Bründlweg westlich des Baugebiets befindet sich ca. 8 m tiefergelegen als die Erschließungsfläche. Baugrund: Im Vorgriff zur Erschließungsplanung wurde durch die Gemeinde eine Baugrunderkundung veranlasst. Durch die Fa. Crystal Geotechnik wurden zwölf Großbohrungen und sechs Rammsondierungen im Juli 2020 ausgeführt. Im Untersuchungsgebiet stehe miozäne Sedimente der Oberen Süßwassermolasse an. Es handelt sich überwiegend um Sande, Schluffe und Tone. Kiese treten nur in untergeordnetem Umfang auf.Unter der Oberbodenschicht mit einer mittleren Mächtigkeit von ca. 45 cm stehen tertiäre Sande mit wechselnden Schluff-, Kies- und Tonanteilen an. Die Übergänge zwischen den Schichten sind fließend, sodass keine klare Abgrenzung der Schichten möglich ist. In nahezu allen Aufschlüssen wurden Schluffe und Tone mit unterschiedlichen Mächtigkeiten erkundet. Diese bilden wasserundurchlässige Bereiche aus. In den besser wasserdurchlässigen Schichten entwickelt sich daher Schichtwasser, welches in Tiefenlagen zwischen 463,50 m NHN und 474,80 m NHN erkundet wurde. In den relevanten Tiefen von 1 bis 4 m unter GOK in einigen Bereichen Schichtwasser erkundet. Aufgrund der genannten Schichtenwasserbildung wird von einer Versickerung des Oberflächen- und Niederschlagswassers abgeraten, daher wird im Zuge der Erschließung für jede Parzelle eine Zisterne mit Überlauf vorgesehen. Die Herstellung findet auf dem Grundstück statt und ist eine Bauherrenaufgabe. Die Kosten von ca. 13.000€ pro Zisterne sind daher dem Kaufpreis hinzuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Bodengutachten um punktuelle Beprobungen des Gesamtareals handelt, eine Gewähr das sich die vorgefundenen Angaben auf alle Flächen vorfinden lassen gibt es nicht. Detailliertere Beprobungen im Zuge der Tragwerksplanungen sollten daher unternommen werden. Altlasten: Kampfmittelerkundung: Für das Planungsgebiet wurde eine historische Luftbildauswertung durchgeführt. Es befindet sich im Kampfgebiet amerikanischer und deutscher Truppen. Für die Fläche besteht Kampfmittelverdacht. Im Januar 2023 wurde eine technische Kampfmittelsondierung mit anschließender Räumung der Verdachtsflächen ausgeführt. Die Berichte liegen dem Erläuterungsbericht des Bebauungsplanes bei.Denkmalschutz: Teile des Baugebietes befinden sich in einer Verdachtsfläche für archäologische Funde, im Zuge der Herstellung der Erschließung wird daher ein begleitetes Graben durchgeführt. Auch wenn im Bereich des Straßenbaus keine Funde entdeckt werden, sind Sie im Falle eines Fundes zur Anzeige verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Bodengutachten um punktuelle Beprobungen des Gesamtareals handelt, eine Gewähr das sich die vorgefundenen Angaben auf alle Flächen vorfinden lassen gibt es nicht. Bauverpflichtung: Dem Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung dergestalt auferlegt, innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens innerhalb von drei Jahren ab der Möglichkeit der Bebauung, beginnen zu müssen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens innerhalb von fünf Jahren ab der Möglichkeit der Bebauung bezugsfertig zu errichten.Erlaubt sind drei Vollgeschosse, im Regelfall zwei Vollgeschosse+Dachgeschoss. Wo Flachdächer gestattet sind, ist das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss mit 1,5m Rücksprung umlaufend auszuführen. Als Voll­geschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. Topografie: Das Gelände steigt von der bestehenden südlichen Bebauung aus gesehen nach Norden hin an und fällt ab den geplanten von Westen nach Osten verlaufenden Grünriegel Richtung Norden zum Mühlbach hin ab. Doppelhaushälften + Privatweg: Die zu vergebenden Bauparzellen 40 und 41 stellen eine gemeinsameDoppelhausparzelle dar und sind baulich als solche festgelegt. Die zu den Parzellen führende Verkehrsfläche ist als Eigentümerweg mit öffentlicher Widmung vorgesehen, so das jeder Parzelle ein 1/4 Miteigentuman der Verkehrsfläche von 101m², also 25,25m² zugeordnet werden, hierfür erfolgt ein Wertausgleich nach Wertermittlung der Umlegungsstelle. Für die Umsetzung als Doppelhaus müssen Sie mit dem Gewinner oder der Gewinnerin der anderen Parzelle in Kontakt treten, um eine private Baugemeinschaft zu bilden. Doppelhäuser müssen nach hier bestehenden Baurecht insgesamt einheitlich erscheinen und ins Orts- oder Gemeindebild passen. Ausschlaggebend ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinstimmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat, die beide Gebäudeteile verbindet. Effektiv und effizient wird der Bau einer Doppelhaushälfte nur, wenn man beide Gebäudeteile zeitgleich und von einem Planer/Architekten planen und von einer Baufirma bauen lässt. Bei der privaten Baugemeinschaft initiieren die Gewinner der beiden Parzellen das Bauprojekt gemeinsam. Sie organisieren und kontrollieren die Durchführung allein. Alle Bauleistungen werden durch die Baugemeinschaft ausgeschrieben und individuell abgerechnet. Die Gemeinde ist nach der notariellen Beurkundung nicht mehr eingebunden.Für den Fall das der erste Bauabschnitt ohne Unterkellerung gebaut werden soll, muss eine Stützwand errichtet werden um dem zweiten Bauabschnitt eine Unterkellerung zu ermöglichen, außer es wird nachgewiesen das diese auch ohne Unterkellerung erfolgen soll. Provision: provisionsfrei
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