Unter einer Wertermittlung versteht man die Kalkulation von Werten für ein Wirtschaftsgut nach allgemein akzeptierten Berechnungsmethoden. Für den Wert eines Wirtschaftsgutes werden abhängig von der Zielstellung der Wertermittlung hauptsächlich Verkehrswerte und Beleihungswerte errechnet. Für den Verkehrswert einer Immobilie werden dabei in Abhängigkeit von dem Zweck und der zukünftigern Nutzung als Methoden für die Wertermittlung das Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren unterschieden. Der Verkehrswert wird bei der Kaufpreisfindung verwendet. Der Beleihungswert dient dagegen der finanzierenden Bank als Grundlage für die Vergabe von Darlehen.