Die Verjährungsfrist ist je nach Sachverhalt unterschiedlich lang. Verjährungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt und regeln, ab welcher Frist ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. So verjähren gem BGB § 196 Rechte an Grundstücken in 10 Jahren, dagegen beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB § 195 3 Jahre. Zu beachten ist, ab wann die Verjährungsfrist beginnt. Dabei wird zwischen regelmäßigen und anderen Verjährungsfristen unterschieden. (BGB, §§ 198 ff.) Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html