Im rechtlichen Sinne bezeichnet die Verbindlichkeit die Verpflichtung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt es sich um eine offene finanzielle Verpflichtung gegenüber einem Gläubiger, z.B. einem Lieferanten. Der Gegenbegriff zur Verbindlichkeit ist die Forderung.