Untermiete

Wenn der Mieter einer Sache diese an eine andere Person weitervermietet, wird diese Vertragsbeziehung als Untermiete bezeichnet. Der Untermieter hat keinen Mietvertrag mit dem Eigentümer. Für Wohnraum muss ein Untermietverhältnis durch den Vermieter genehmigt werden, sonst kann der Vermieter des Untermieters zu Schadensersatz verpflichtet werden. Nach § 553 BGB kann der Vermieter bei unerlaubten Untermietverhältnissen dem Mieter außerordentlich kündigen.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top