Übergabeprotokolle werden regelmäßig angefertigt, wenn ein Mieter eine Wohnung bezieht, oder wenn er aus der Wohnung auszieht. Für das Protokoll wird eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt, in der mögliche Mängel festgehalten werden und es wird festgehalten, wer die Mängel zu beseitigen hat. Ist der Vermieter in der Pflicht, wird ein Termin für die Beseitigung der Mängel festgehalten. Desweiteren beinhaltet ein Übergabeprotokoll die Zählerstände für Wasser, Warmwasser, Strom und Heizenergie, die am Tag des Bezugs oder Auszugs des Mieters ermittelt werden. Sodann wird im Übergabeprotokoll aufgelistet, welche Gegenstände der Mieter vom Vermieter für die Nutzung der Wohnung erhält, die beim Auszug wieder zurückgegeben werden müssen. Dazu gehören – sämtliche Schlüssel, – Einrichtungs- und Möblierungsgegenstände, sofern sie nicht bereits im Mietvertrag enthalten sind. Das Übergabeprotokoll ist nicht zu verwechseln mit dem Abnahmeprotokoll.