Die ‚Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch‘ regelt Maßnahmen, die von Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen einzuhalten sind, um das Trinkwasser vor Verunreinigung und Schadstoffen zu schützen. Dies wird dadurch erreicht, das regelmäßig Wasserproben entnommen werden, die von speziellen Labors untersucht werden. Die darin festgestellten Belastungen z.B. durch Pestizide, Metalle oder Krankheitserregern dürfen festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten.