Timesharing steht für Ferienwohnrecht, womit die jährlich befristete Nutzung einer Wohnung in einer Ferienwohnanlage gemeint ist. Im Touristikbereich erwirbt ein Verbraucher durch Zahlung eines Gesamtpreises das Recht, für die Dauer von mindestens 3 Jahren ein Wohngebäude für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann verschenkt, vererbt, verkauft oder vermietet werden und ist gewöhnlich im Grundbuch vermerkt. Der Ferienwohnrechtsbesitzer hat entsprechend seinem Anteil die Betriebs- Verwaltungs- und Instandsetzungskosten für die Anlage zu tragen, die üblicherweise Servicegebühren genannt werden.
Das erste Time-Sharing-Modell wurde mit Hapimag in der Schweiz entwickelt. In den USA sind diese Modelle am weitesten verbreitet. Die bekanntesten Anbieter sind Marriott International, Hilton, Disney, Hyatt und Four Seasons.
Da sich im Markt des Timesharing zahlreiche unseriöse Anbieter tummeln, sah sich der deutsche Gesetzgeber veranlasst, Verbraucherschutzvorschriften einzuführen. Diese greifen jedoch erst ab einer Laufzeit von 36 Monaten, weshalb vor Verträgen mit einer Laufzeit von 35 Monaten gewarnt werden muss. Kritik an den Modellen besteht auch darin, ob sie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sind, denn die Kosten für das Wohnrecht und die Servicegebühren können mit einer individuell gebuchten Urlaubsreise durchaus mithalten und sind zudem für den Teil der Servicegebühren langfristig nicht vorhersehbar.