Selbstauskunft

Zweck der Selbstauskunft oder Eigenauskunft ist es, Informationen über die eigene Person oder eigene Firma an Dritte zum Zwecke eines Vertragsabschlusses weiterzugeben. In der Wohnungswirtschaft werden z.B. von Mietern Selbstauskünfte verlangt, die über ihre finanzielle Situation Aufschlüsse geben können. Wer ein Darlehen beantragt, muss in der Regel sein Einverständnis dafür geben, dass der Darlehensgeber bei der SCHUFA eine Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers einholt.

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Eine Selbstauskunft beinhaltet Angaben, die eine Person freiwillig über sich erteilt. Selbstauskünfte sind häufig geordnete Informationen über

  • Vorname und Nachname einer Person,
  • Alter und Geburtsdatum einer Person,
  • Geschlecht einer Person,
  • Familienstand einer Person,
  • Wohnsitz, Adresse und Kontaktdaten einer Person,
  • Ausbildung und Beruf einer Person.

Je nachdem für welchen Zweck die Selbstauskunft erteilt wird, können bestimmte Angaben erforderlich sein. So werden z.B. bei der Mieterselbstauskunft Angaben über Einkommen, Wohngewohnheiten und mögliche Mietrückstände eines Mieters erwartet.

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