Schriftform

Die Schriftform beinhaltet eine Vorschrift, nach der Vereinbarungen und Verlautbarungen schriftlich niedergelegt sein müssen, damit sie rechtswirksam sind. So gilt die Schriftform für alle Mietverträge über Grundstücke, Wohn- und Geschäftsräume, deren Laufzeit länger als 1 Jahr beträgt. Die Schriftform ist daher als ein Formerfordernis für die Rechtswirksamkeit bestimmter Vorgänge anzusehen.

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