Unter einem Objekt versteht man im immobilienwirtschaftlichen Sinne eine Immobilie. Der Begriff fällt häufig im Zusammenhang mit der Betrachtung des Immobilienmarktes, der sich nach der Art der Objekte in mehrere Teilmärkte gliedern lässt, so z.B. in den Markt für Objekte mit wohnlicher Nutzung, den Markt für Objekte mit gewerblicher Nutzung, oder in die Teilmärkte für Objekte für die Geldanlage oder für unternehmerisch genutzte Objekte.