Je nach Miet – oder Kaufgegenstand unterscheidet man unterschiedliche Nutzflächen. Bei einer Wohnung gehören zu den Nutzflächen die Flächen, die mit der Benutzung der Wohnung vom Mieter zusätzlich genutzt werden können wie Keller, Spinde, Abstellkammern oder sonstige Nutzflächen, die nur vom Mieter, und somit keinen anderen Personen im Haus mitgenutzt werden können. Nicht zur Nutzfläche einer Wohnung gehören gemeinschaftlich nutzbare Flächen wie z.B. Waschkeller und Fahrradkeller aber auch Garagen und Stellplätze. Nur für bestimmte Flächen wie Balkone, Terrassen und Hobbyräume können deren Grundflächen zu einem bestimmten Anteil, der i.d.R. maximal die Hälfte der Grundfläche umfasst, zur Wohnfläche hinzuaddiert werden. Bei Geschäftsräumen werden alle Räume innerhalb eines Gebäudes, die zum Geschäftszweck gehören, als Nutzfläche angegeben. Darin können auch anteilig Gemeinschaftsflächen wie Treppenflure, Toiletten und Küchen enthalten sein, soweit diese von mehreren Mietern, wie z.B. in Wohnheimen, benutzt werden können.