Nicht umlagefähige Betriebskosten sind die Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen, aber nicht auf den Mieter im Zuge der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden dürfen (weil sie bereits mit der Erhebung der Miete abgegolten sind).
Bei den nicht umlagefähigen Betriebskosten handelt es sich um:
- Kosten für die Hausverwaltung,
- Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung,
- Abschreibungen und
- Rücklagen.
Im Gegensatz dazu dürfen die umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
siehe auch