Die Nebenkostenabrechnung ( oft auch als Betriebskostenabrechnung bezeichnet) ist vom Vermieter einmal pro Jahr für das vergangene Jahr aufzustellen und gegenüber dem Mieter abzurechnen.
Der Mieter leistet monatlich Vorauszahlungen auf den Verbrauch von Wasser, Heizung und weitere Verbräuche. Wenn nach Ablauf eines Jahres ermittelt wurde, wie hoch der tatsächliche Verbrauch war, werden die Vorauszahlungen den tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber gestellt.
Wenn die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch niedriger waren als die Vorauszahlungen, erhält der Mieter eine Rückerstattung, waren die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch höher als die Vorauszahlungen, muss der Mieter nachzahlen.