Die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu der Überlassung von Räumlichkeiten an den Mieter nennt man Mietvertrag. Im Bereich von frei finanzierten Wohnungen sind Vermieter und Mieter grundsätzlich frei, die Vereinbarungen des Mietverhältnisses auszuhandeln. Zahlreiche Schutzvorschriften schränken jedoch die Vertragsfreiheit wieder ein. Wichtige Regeln zum Mietvertrag finden sich im BGB, §§ 535 f.
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