Unter einem Mietausfallwagnis versteht man das Risiko, dass der Vermieter dadurch eingeht, dass er die Mietsache an einen Mieter übergibt, der die Miete nicht zahlt, oder dass er die Mietsache nicht vermieten kann und ihm dadurch Leerstandskosten entstehen. Beim sogenannten preisgebundenen Wohnraum ist das Mietausfallwagnis kalkulatorisch in der Kostenmiete anzusetzen.