Vom Maß der baulichen Nutzung spricht man im Zusammenhang mit der Bebauungsdichte eines Grundstückes. Vorschriften, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf, finden sich in der Baunutzungsverordnung. Als Kriterien für das Maß der baulichen Nutzung dienen
- die Zahl der Vollgeschosse,
- die Grundflächenzahl (GRZ) und
- die Geschoßflächenzahl (GFZ), ferner
- die Baumassenzahl (BMZ) und
- die Höhe baulicher Anlagen.
Ein Aufschluss über das Maß der baulichen Nutzung gibt auch die Art des Gebietes, in dem sich das Grundstück befindet: mit W gekennzeichnete Wohnbauflächen weisen i.d.R. deutlich niedrigere Bebauungsdichten auf, als mit M gekennzeichnete gemischte Bauflächen oder mit G gekennzeichnete gewerbliche Bauflächen.