Beim Mahnverfahren beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht die Erteilung eines Mahnbescheides gegen den Schuldner. Hierzu gibt es Formdrucke, die der Gläubiger auszufüllen hat. Wenn der Mahnbescheid beim Gericht eingeht, erhält der Gläubier zunächst die Aufforderung, die hierfür anfallenden Gerichtskosten zu zahlen. Nach Bezahlung wird der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt. Legt der Schuldner dagegen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem er die Geldforderung ohne Urteil eintreiben kann. Der Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbescheides darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides gestellt werden und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen. Das Mahnverfahren kann voll automatisiert durchgeführt werden und ist eine kostengünstige und in der Regel auch schnelle Alternative zu einem Gerichtsverfahren.