Wenn eine Grundbucheintragung gelöscht wird, wird ein Löschungsvermerk in der betreffenden Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Die zu löschende Eintragung wird außerdem rot unterstrichen.
Wenn eine Grundbucheintragung gelöscht wird, wird ein Löschungsvermerk in der betreffenden Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Die zu löschende Eintragung wird außerdem rot unterstrichen.