Kündigungsfrist

Will der Mieter zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der Wohnung ausziehen und damit das Mietverhältnis beenden, bestimmt die Kündigungsfrist, wieviel Wochen oder Monate vorab der Mieter dem Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses anzeigen muss. Bei Standardmietverträgen mit unbefristeter Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 573 c Abs. 1 BGB drei Monate, wobei der Mieter darauf zu achten hat, dass die drei Monate auch taggenau eingehalten werden. Auch für den Vermieter sind gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Für den Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei bis zu 5 Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters 3 Monate, nach mehr als fünfjähriger Dauer 6 Monate und nach 8 Jahren Dauer 9 Monate.

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