In der Wohnungswirtschaft beinhaltet die Jahresabrechnung die regelmäßig wiederkehrende Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben, die bei der Benutzung einer Wohnung entstehen. Die Jahresabrechnung erfolgt nach bestimmten Regeln und ist vom Hausverwalter aufzustellen. Die Jahresabrechnung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.