Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten regelt, wie gegenüber Mietern und Wohnungseigentümern die Energiekosten einer Heizperiode abgerechnet werden dürfen. Die Verordnung begründet die Pflicht, den Verbrauch der Heizenergie zu erfassen und deren Kosten nach festgelegten Schlüsseln zu verteilen, die je nach verwendeter Heizungsanlage verschieden sind. Sie ist auch im Bereich von Wohnungseigentümergemeinschaften anzuwenden.