Heizkostenabrechnung

Am Ende einer Heizperiode wird der Verbrauch der Heizenergie pro Wohneinheit gemessen und gegenüber dem Nutzer der Wohnung abgerechnet. In der Regel bezieht sich die Heizkostenabrechnung auf den Zeitraum vom 01.01.-31.12. eines Jahres und wird im Zuge der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Gegenstand der Heizkostenabrechnung ist neben dem Wärmeverbrauch in einer Wohnung auch der Warmwasserverbrauch. Die Heizkostenverordnung regelt, wie die Heizkostenabrechnung zu erfolgen hat. Da der Energieverbrauch zum Teil auf Transportverlusten und auf Stand-by-Betrieb der Heizungsanlage beruht, und dadurch bedingt eine Heizungsanlage keinen 100%igen Wirkungsgrad erreicht, wird nur ein Teil der Energiekosten nach Verbrauch abgerechnet. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen fallen daneben auch Heizkosten für Treppenhäuser, Flure und Gemeinschaftsräume an. Daher werden Verteilerschlüssel angewendet, die einen bestimmten Prozentsatz der angefallenen Heizkosten nicht nach dem Verbrauch der Wohnung, sondern nach der Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche auf die Wohnungseigentümer verteilt.

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