Die Hausverwaltung ist von der Eigentümergemeinschaft einer Immobilie damit betraut, Maßnahmen zur Pflege und zum Unterhalt der Immobilie im Einvernehmen mit allen Eigentümern zu ergreifen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben schließen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft einen Verwaltervertrag ab, in dem Aufgaben, Umfang und Laufzeit des Dienstverhältnisses geregelt sind. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind dabei gesetzliche Vorschriften zu beachten, die gewisse Aufgaben für die Hausverwaltung vorschreiben, wie das Einberufen der Eigentümerversammlung und das Aufstellen eines Wirtschaftsplanes.