Grundstückskauf

Der Erwerb eines Grundstücks wird als Grundstückskauf bezeichnet. Für die Rechtswirksamkeit eines Grundstückskaufgeschäftes muss eine bestimmte Form eingehalten werden. So muss der Kaufvertrag unter Mitwirkung eines Notars abgeschlossen werden. Der neue Eigentümer wird in das Grundbuch der betreffenden Gemeinde eingetragen. Desweiteren bestehen zahlreiche Vorschriften, die sowohl den Verkaufsvorgang, als auch Rechte und Pflichte der am Verkaufsvorgang beteiligten Parteien regeln.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top