Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch und bezieht sich auf die Rechtsverhältnisse an einem konkreten Grundstück.
Der Grundbuchauszug gliedert sich in drei Abteilungen:
- in Abteilung I sind die Eigentümer an einem Grundstück vermerkt.
- in Abteilung II sind die Dienstbarkeiten, Lasten und Beschränkungen an einem Grundstück eingetragen und
- in Abteilung III werden Hypotheken und Grundschulden, die auf dem Grundstück ruhen, verzeichnet.
Beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien wird ein Grundbuchauszug für die zu verkaufende Immobilie benötigt. Wird die Immobilie verkauft, ändert sich der Eigentümer und oft auch die Belastungen in Abteilung III. Das wird dann im Grundbuch eingetragen.
Siehe auch