Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch, in welchem die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken aufgeführt und fortlaufend aktualisiert werden. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt, welches seinen Sitz beim Amtsgericht einer Gemeinde hat, geführt.
Der Erwerb einer Wohnung wird ebenfalls in das Grundbuch eingetragen und dient als Eigentumsnachweis für den Wohnungskäufer. Dabei wird der Miteigentumsanteil des Wohnungskäufers am Grundstück des Wohnhauses vermerkt.
Die Zuordnung der Wohnung zu dem entsprechenden Miteigentumsanteil erfolgt dann in der Teilungserklärung.
Das Grundbuch ist gegliedert in drei Abteilungen:
- in Abteilung I wird der Eigentümer eines Flurstücks benannt
- in Abteilung II werden Rechte und Lasten an Grundstücken aufgeführt, wie z.B. die Dienstbarkeiten,
- in Abteilung III werden die finanziellen Lasten wie Hypotheken und Grundschulden vermerkt, die dem Gläubiger dadurch einen Zugriff auf die Wohnung ermöglichen.
In Verbindung mit Grundbuch oft verwendet: