Die Gewährleistungspflicht ist eine Pflicht, die dem Auftragnehmer z.B. eines Werkvertrages auferlegt ist und die beinhaltet, dass der Auftragnehmer auch nach Fertigstellung eines Werkes für einen bestimmten Zeitraum für die vertraglich festgelegten Eigenschaften des Werkes haftet. Treten während der Gewährleistung Mängel auf, so beinhaltet die Gewährleistungspflicht die Beseitigung der Mängel.