Das Gemeinschaftseigentum ist ein wichtiger Begriff im Bereich des Wohnungseigentumsgesetztes. Man unterscheidet als Begriffspaar das Gemeinschaftseigentum vom Sondereigentum.
Unter dem Gemeinschaftseigentum versteht man alle Teile eines Gebäudes, die für dessen Erhalt und Sicherheit erforderlich sind, sowie alle Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sowie das zugehörige Grundstück. An diesem Gemeinschaftseigentum partizipieren alle Wohnungseigentümer per Gesetz gemeinschaftlich.