„Das Erbrecht ist ein Grundrecht und regelt, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod auf eine oder mehrere Personen übergehen kann. Das Erbrecht ist durch das Grundgesetz garantiert.
Die meisten Bestimmungen zum Erbrecht finden sich im BGB §§ 1922 ff. Wird kein Testament und kein Erbvertrag errichtet, so greift die gesetzliche Erbfolge. Ohne jemanden als Erben einzusetzen, kann der Erblasser beliebige Personen mit einem Vermächtnis begünstigen. Das Vermächtnis ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch des Berechtigten; jedoch ist der Erbe zur Erfüllung verpflichtet. Auch besteht die Möglichkeit, die Erben mit einer Auflage zu beschweren. Dies ist eine Verfügung von Todes wegen, die einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet. „