Im deutschen Steuerwesen verwendeter Begriff: der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuerarten. Im Grundstückswesen bildet der Einheitswert die Grundlage für die Ermittlung der Grunderwerbssteuer, die in der Regel beim Erwerb einer Immobilie anfällt, und für die (umlagefähige) Grundsteuer, die jährlich von dem Immobilieneigentümer zu entrichten ist. Der Einheitswert wird von der zuständigen Finanzbehörde festgestellt.
siehe auch