Ziel des Denkmalschutzes ist es, ein Kulturdenkmal dauerhaft für die Gesellschaft zu erhalten. Damit soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, Ihre Geschichte durch die Kulturdenkmäler zu vergegenwärtigen und dadurch Ihre Identität zu bewahren und zu pflegen. Die Wahrnehmung des Denkmalschutzes obliegt in Deutschland den Denkmalschutzbehörden, die Gesetze und Richtlinien für den Denkmalschutz werden von den Bundesländern erlassen.
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