Bei der Darlehensgebühr handelt es sich um (neben dem Darlehenszins) zusätzliche Kosten, die der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber für seine Bereitschaft, ein Darlehen auszuteilen, bezahlt. Die Darlehensgebühr fliest in die Berechnung des effektiven Zinses mit ein.
siehe auch
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