das bürgerliche Gesetzbuch, abgekürzt und im Sprachgebrauch mit BGB bezeichnet, gliedert sich in 5 Bücher und beinhaltet
- den Allgemeinen Teil, in dem Vorschriften über natürliche und juristische Personen enthalten sind, sowie Vorschriften über Sachen und Rechtsgeschäfte. Daran schließen sich Vorschriften über Fristen und Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung an.
- im zweiten Buch wird das Recht der Schuldverhältnisse behandelt, damit verbunden das Vertragsrecht und das Recht zu Kaufvertrag, Mietvertrag und Miete und Werkvertrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und die unerlaubte Handlung.
- Im dritten Buch wird das Sachenrecht behandelt, darin geht es um Besitz, um Eigentum und um Rechte an Sachen. Es wird nach beweglichen Sachen und Grundstücken unterschieden und wie Rechte daran begründet werden und übertragen werden können.
- Im vierten Buch wird das Familienrecht behandelt, dazu werden Vorschriften und Fragen der Eheschließung, des Verlöbnisses, der Eheführung und der Scheidung behandelt. Im zweiten Abschnitt dieses Buches wird das Verhältnis zwischen Eltern und Kind, Adoption, das Kindschaftsrecht, die Vormundschaft und die Betreuung behandelt.
- Im fünften Buch werden Vorschriften zum Erbrecht behandelt. Hier finden sich Vorschriften zum Erbvertrag, der gesetzlichen Erbfolge, der Testamentsvollstreckung und Fragen im Zusammenhang mit der Erbfolge.