Bruchteilseigentum

Wenn zwei oder mehrere Personen ein Grundstück besitzen und dabei jeder Person ein bestimmter Bruchteil (1/2, 11/1000 o.ä.) am Grundstück zusteht, der in dieser Form im Grundbuch eingetragen ist, dann ist Bruchteilseigentum vorhanden.

Siehe auch

Grundstück

Grundbuch

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