Wenn der Neubau soweit fertig gestellt ist, dass der Bewohner in den Neubau einziehen kann, so ist der Neubau bezugsfertig. Von Bezugsfertigkeit spricht man auch, wenn eine Immobilie nach einer Sanierung wieder genutzt werden kann. Gleichlautend verwendete Begriffe sind ‚Erstbezug‘ und ‚Erstbezug nach Sanierung‘.