Unter der Abschreibung versteht man die jährliche Wertminderung einer Sache, die durch Abnutzung entsteht. So unterliegen Gebäude und Wohnungen der Abschreibung. Die Grundstücke, auf denen die Gebäude errichtet werden, sind jedoch nicht von der Abschreibung betroffen. Siehe auch Absetzung für Abnutzung (AfA).