Neubau ist teuer und immer weniger Wohnungskäufer können sich das leisten. Branchenverbände kritisieren die hohen Baustandards und forderten die Regierung auf, bei den Auflagen im Neubau die Standards zu vereinfachen – damit zukünftig günstiger gebaut werden kann. Das soll bald mit dem neuen Gebäudetyp E möglich sein:
Wie Wohnungen zukünftig billiger werden
Das Bundesministerium hat zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis „bezahlbarer Wohnraum“ das Ziel, den Bau von Wohnungen einfacher und schneller zu machen. Wie das zukünftig gelingen soll, dafür sollen Vorgaben für einen kostengünstigen Gebäudetyp E geschaffen werden, der von herkömmlichen Baustandards, die als verzichtbar gelten, abweichen kann.
Das Ministerium nennt als Beispiele für einfaches Bauen vorrangig einen reduzierten Materialverbrauch:
- Beton Geschoss-Decken sind im Neubau 18 Zentimeter stark und könnten um 4 Zentimeter verringert werden, und bei
- Holz-Balkendecken kann auf den Estrich verzichtet werden.
- Die Anzahl von Steckdosen und Leitungen kann reduziert werden. Werden Steckdosen optimal positioniert, könnte man ihre Anzahl verringern. In einer durchschnittlichen Dreizimmerwohnung sind aktuell immerhin 47 Steckdosen vorgesehen.
Weitere Abweichungen von Standards sind möglich, sofern sie gemäß der Leitlinie vom Bauherrn begründet werden.
Um sich mit der Leitlinie vertraut machen zu können, stellt das Ministerium eine 59-seitige Infobroschüre zu dem neuen Gebäudetyp zum Download zur Verfügung.
Ab wann können Wohnungen billiger gebaut werden?
Damit das preiswertere Bauen rechtssicher umgesetzt werden kann, soll ein Gesetzentwurf zu Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erarbeitet werden. Das Gesetz soll im Herbst 2024 beschlossen und Anfang 2025 in Kraft treten.
Aktuell herrscht die Regel vor, dass Bauwerke nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten sind. Im Streitfall tendiere die Rechtsprechung dazu, eine mangelhafte Bauleistung anzunehmen, wenn nicht alle allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt würden, so das Ministerium. Die geplante Gesetzesänderung soll es Bauherren in den genannten Fällen ermöglichen, rechtssicher von den allgemeinen Standards abzuweichen.
Weitere Maßnahmen sind Änderungen beim Schallschutz, wonach zukünftig eine Wohnbebauung näher als bisher an Gewerbebetriebe heranrücken kann. Zudem soll die Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen neue Bauprojekte deutlich beschleunigen.
Fazit: Wohnungen sollen billiger werden – das ist längst überfällig. Aber Käufer und Mieter müssen sich weiter in Geduld üben. Denn bis das neue Gesetz verabschiedet ist, vergehen noch Monate und bis die ersten preisgünstigen Wohnungen gebaut und bezugsfertig sind, dürfte es mindestens noch ein Jahr dauern.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: der Gebäudetyp E – einfach experimentell und effizient bauen
Bisher bei News und Trends auf wohnung-jetzt.de erschienen
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