neues Heizungsgesetz: viele Förderungen erhältlich

Das neue Heizungsgesetz wurde lange diskutiert und zum 1. Januar 2024 verabschiedet. Damit ist der Weg für mehr klimafreundliche Heizungen frei.

Neubau: zukünftig Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie

Wird ein Neubau in einem Neubaugebiet errichtet, sind ab sofort klimafreundliche Heizungen Pflicht. Für Neubauten in Baulücken gelten Übergangsfristen. Hier soll nach Möglichkeit eine Abstimmung mit der örtlichen Wärmeplanung erfolgen.

neues Heizungsgesetz: Grafik zeigt, was für Neubau und Bestand gilt
das neues Heizungsgesetz Grafik: Bundesregierung

Bestehende Häuser und Wohnungen: Übergangsfristen und Orientierung an kommunaler Wärmeplanung

Zunächst sollen die Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Großstädte sollen bis Mitte 2026, alle anderen Städte sollen bis Mitte des Jahres 2028 die Planung fertig stellen. Damit geben die Kommunen vor, wo Wärmenetze und klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Alte Ölheizungen und Gasheizungen dürfen repariert werden

Die Bundesregierung stellt klar, dass es keinen Zwang gibt, eine alte Ölheizung austauschen zu müssen. Jede Heizung, die repariert werden kann, darf weiter betrieben werden. Selbst im Fall einer Heizungshavarie und in Härtefällen muss nicht sofort auf ein neues Heizungssystem umgestellt werden.

Wer jedoch eine alte Heizungsanlage in seinem Wohngebäude hat, sollte sich unabhängig von diesen Vorgaben mit einer Heizungserneuerung auseinandersetzen. Zum einen sind modernere Heizungsanlagen oft deutlich sparsamer im Verbrauch. Zum anderen müssen Inhaber von Gas- und Ölheizungen davon ausgehen, dass Heizen zukünftig deutlich teurer wird. Die Preise für fossile Brennstoffe werden wegen der CO2-Umlage in den kommenden Jahren deutlich steigen:

  • Ab 2024 steigt der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne,
  • Ab 2025 steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne.

Wenn eine neue Heizung notwendig wird – dann gilt Technologieoffenheit

Grundsätzlich soll dann, wenn in bestehenden Häusern eine neue Heizung eingebaut wird, eine klimafreundliche Heizung gewählt werden. Als förderfähige Heizung gelten alle Systeme, die mit 65% erneuerbaren Energien heizen. Diese Optionen stehen zur Verfügung:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung mit Verwendung von Solarthermie
  • Gasheizungen, die sich zu 100% auf Wasserstoff umrüsten lassen
  • Biomasseheizungen und Heizungen, die mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff verbrauchen.

Fördermittel für Heizungsumstellung vom Bund – für fast jeden was dabei 

neues Heizungsgesetz: Grafik zeigt, was wann gefördert wird
klimafreundliche Heizungen werden gefördert Grafik: BMK

Förderung für Energieberatung

Unterstützung bei einer Heizungsumstellung erhalten Hauseigentümer von fachlich qualifizierten Energieberatern. Sie helfen dabei das am besten geeignete Heizungssystem zu finden. Für die Suche nach einem passenden Experten stellt die Regierung ein bundesweites Verzeichnis qualifizierter Fachkräfte zur Verfügung.

Tipp: hier geht’s zur Energieeffizienz-Expertenliste

Umfangreiche Fördermittel für Heizungsumstellung

Die Bundesregierung hat umfassende Förderprogramme aufgestellt, die in Kürze freigeschaltet werden. Ziel der Programme ist es, den schnellen Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu fördern.

Tipp: für eine erste Einschätzung den Heizungswegweiser nutzen, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung stellt.

Förderanträge für den Austausch einer Heizung können schon jetzt gestellt werden. Über die KfW-Bank können voraussichtlich ab dem 27. Februar neue Förderanträge gestellt werden.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Heizungsförderung

  • Alle Hauseigentümer, die eine alte fossile Heizung austauschen, sollen 30% der Kosten erhalten.
  • Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% für alle selbstnutzenden Eigentümer, die bis Ende 2028 eine funktionierende fossile Heizung austauschen. Ab dem Jahr 2028 wird der Geschwindigkeitsbonus alle 2 Jahre um 3 Prozent gesenkt.
  • Abhängig vom Haushaltseinkommen ist eine weiterer Zuschuß möglich.

Maximal werden 70% der Kosten gefördert, bei Einfamilienhäusern maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch.

Bei Mehrparteienhäusern soll dies auch für die erste Wohneinheit gelten. Für weitere Wohnungen werden höhere Kosten gefördert.

Zusätzliche Fördermittel sollen für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen erhältlich sein:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Neue Fenster
  • Heizungsoptimierung und Anlagentechnik

Quelle: Bundesregierung neues Gebäudeenergiegesetz https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

Bildnachweis: BMWK

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