Abkürzung: WoFlV
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist ein Gesetz, das für Mietwohnungen, welche nach dem Wohnraumförderungsgesetz geschaffen wurden vorschreibt, wie die Wohnfläche zu ermitteln ist. Wichtige Maßeinheit ist die Grundfläche der Wohnung in Quadratmeter. Die Verordnung regelt, welche Flächen, die sich innerhalb einer Wohnung befinden bzw. die zu einer Wohnung zugehörig sind und wie sie zur Grundfläche addiert werden dürfen.
Zur Wohnfläche gehören z.B. auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbäder, Loggien, Balkone, Dachgärten und Terrassen.
Nicht zur Wohnfläche gehören dagegen Kellerräume, Abstellräume, Heizungsräume, Waschküchen, Bodenräume, Garagen und Geschäftsräume.
Auch für freifinanzierte Wohnungen hat sich die Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV überwiegend etabliert und ist gängige Praxis.