Wer ein Haus kauft, der erwirbt ein Wohngebäude mit mindestens einer Wohnung.
Häuser können für eine Familie als Einfamilienhaus, als Doppelhaushälfte oder als Reihenhaus ausgeführt sein. Beinhaltet ein Haus zwei Wohnungen, spricht man von einem Zweifamilienhaus. Häuser mit mehr Wohnungen werden als Mehrfamilienhäuser bezeichnet.
Ein Haus kann man mit Grundstück oder mit Erbpacht (ohne Grundstückseigentum) kaufen. Der Kaufvertrag muss in beiden Fällen von einem Notar beurkundet werden.
Kaufangebote für Häuser findet man auf allen Immobilienportalen.
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